Urteil Landgericht Augsburg
Das Landgericht Augsburg hat die Klage zweier in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim inhaftierter heroinabhängiger Häftlinge auf die Durchführung einer Substitutionsbehandlung abgewiesen. Die Behandlung sei medizinisch nicht angezeigt. Dazu ein offener Brief von akzept an Frau Dr. Merk: akzeptOff.BriefDr.Merk
Die Deutsche AIDS-Hilfe und die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin haben zu dem Vorgang Stellung genommen:




